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FAQ Hundeversicherung: Günstige Versicherung für Hunde

Wissenswertes zur Versicherung von Hunden


Hunde sind für viele Menschen ein treuer Begleiter. Das bedeutet aber auch, dass sie täglich Gefahren ausgesetzt sind – der Schutz des geliebten Vierbeiners mit einer Hundeversicherung ist deshalb ratsam.


Eine Hundeversicherung ist sinnvoll

Vergleich Hundeversicherung
Beim Toben und Spielen, beim Erkunden der spannenden Umgebung und auch im Alltag kann es schnell passieren, dass sich Ihr Hund verletzt oder einen Schaden anrichtet, für den Sie als Besitzer haften müssen. Schützen Sie sich und Ihr Tier mit einer günstigen Hundeversicherung vor hohen Tierarztkosten und vor Haftpflichtansprüchen Dritter.

Unverzichtbar: Haftpflichtschutz für Hunde

In vielen Bundesländern ist sie bereits Pflicht, doch sie ist auch allgemein ratsam: eine Hundehaftpflichtversicherung. Als Hundehalter müssen Sie für alle Schäden aufkommen, die Ihr Tier verursacht hat. Das kann schnell sehr teuer werden.

Hundebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen eigenen Vertrag. Die Hundehalterhaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Hundeversicherung  online. Bei der Auswahl der von uns angebotenen Tarife berücksichtigen wir auch die Ergebnisse der Tests von Stiftung Warentest und anderer Fachpublikationen.

Wer braucht eine Hundeversicherung?

Jeder, der privat einen Hund hält. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Die Folgen eines Hundebisses können fatal sein. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Aber auch bei Sachschäden steht Ihnen die Tierhalterhaftpflicht zur Seite. Für Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche Tiere besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Für exotische Haustiere wie Schlangen, Leguane, Affen etc. muss eine Einzelvereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss. Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie den neuen Hund der Versicherung melden. Versichert ist ebenfalls der Tierhüter, z. B. jemand der mit dem Hund spazieren geht. Das darf er allerdings nicht gewerblich tun.

Die Hundeversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflicht auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.
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